priv. Sachverständiger:
 
    
    
        Als Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft –
auf Grundlage der Art. 70 und 78 des Bayerischen
Wassergesetzes – steht Ihnen Herr Kraus für folgende Leistungen zur Verfügung: 
        
    
    
        
 
    
    
        – Erstellen von Gutachten, Abnahmen und Bescheinigungen
– für Kleinkläranlagen 
        
    
    
        – Mitwirken bei der Förderung von privaten Anschlusskanälen
– und Kleinkläranlagen 
        
    
    
        – Erstellen von Gutachten zur Abnahme wasserrechtlicher 
– Baumaßnahmen