SiGeKo:
 
    
    
        Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach der Baustellenverordnung
 (BaustellV von 1998) hat Herr Kraus die Legimitation, die nachfolgenden Leistungen anzubieten:
 
    
    
        
 
    
    
        Leistungen in der Planungsphase:
 
    
    
        – Analyse der Vorplanung, Entwurf- und Werkplanung 
        
    
    
        – Beraten hinsichtlich der Terminplanung 
    
    
        – Ausarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsplanes
– (SiGe-Plan) 
    
    
        – Zusammenstellen einer Unterlage mit den Merkmalen
– des Bauwerkes
 
    
    
        
 
    
    
        Mit diesen Leistungen bewirkt der Koordinator, dass es vor Beginn der Maßnahme, mit dem SiGe-Plan ein Konzept für einen störungsfreien und sicheren Baubetrieb gibt.
 
    
    
        
 
    
    
        Leistungen in der Bauphase:
 
    
    
        – Weiterleiten der Vorankündigung an die zuständigen
– Behörden 
    
    
        – Kontrolle der „Allgemeinen Grundsätze“ nach §4 ArbSchG
– bzw. der Einhaltung des SiGe-Plans. 
        
    
    
        – Fortschreiben des SiGe-Plans
 
    
    
        
 
    
    
        Organisieren der Zusammenarbeit der Arbeitgeber:
 
    
    
        
 
    
    
        Mit diesen Leistungen bewirkt der Koordinator die Einhaltung des SiGe-Plans und
 sorgt für eine Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes der am Bau Beteiligten. 
        
    
    
        
 
    
    
        Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz,
BaustellV erhalten sie hier als pdf-Datei zum Download.